Willkommen bei den Spielplatzhelden

Gemeinsam beginnt ein neues Abenteuer

Wie schön, dass Sie und Ihr Kind Teil unserer Spielplatzhelden werden möchten. Nach unserem persönlichen Kennenlernen gehen wir nun gemeinsam den nächsten Schritt: Wir bereiten die Betreuung Ihres Kindes vor.

Dieser Assistent begleitet Sie in Ruhe durch alle wichtigen Angaben. Daraus erstellen wir Ihre beiden aufeinander abgestimmten Betreuungsverträge mit Sabine Rademacher und Angelika Schreiweis-Brezinova. Ihre Angaben werden geschützt gespeichert. Nach dem Absenden können Sie Ihre Zusammenfassung ausdrucken oder als PDF speichern. Sie erhalten keine automatische E-Mail. Unterschrieben wird später persönlich bei uns. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Angelika & Sabine

Schritt 1

Wie schön, dass wir Sie und Ihr Kind ein Stück begleiten dürfen.

Beginnen wir mit einer kurzen Angabe zum Wohnort Ihres Kindes. So können wir die Vertragsunterlagen passend vorbereiten.

Wo befindet sich der Wohnort Ihres Kindes?

Ihre Auswahl wird automatisch bei der Vorbereitung Ihrer Betreuungsverträge berücksichtigt.
Ihre Angaben werden verschlüsselt auf dem Server zwischengespeichert. Nach dem geprüften Abruf zur Vertragsvorbereitung wird die Serverkopie gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt anschließend bei uns. Per E-Mail erhalten wir lediglich eine Eingangsbenachrichtigung ohne Ihre Formulardaten.

Wer gehört zu Ihrer Familie?

Damit wir Ihre Verträge vorbereiten können, benötigen wir die Kontaktdaten aller personensorgeberechtigten Personen. Die E-Mail-Adressen dienen als Kontaktangaben. Eine Zusammenfassung wird nicht per E-Mail versendet.

Jetzt lernen wir Ihr Kind ein bisschen besser kennen

Mit diesen Angaben können wir die Vertragsunterlagen eindeutig Ihrem Kind zuordnen.

Welche Betreuungszeit passt zu Ihnen?

Bei den Spielplatzhelden können Sie zwischen unseren beiden festen Betreuungsmodellen wählen.

Aus Ihrer Auswahl werden automatisch zwei Verträge vorbereitet.

Menschen, die für Ihr Kind da sein dürfen

Bitte geben Sie die Personen an, die wir im Notfall kontaktieren dürfen. Alle hier aufgeführten Personen sind gleichzeitig berechtigt, Ihr Kind aus der Kindertagespflege abzuholen.

Sie können bis zu vier Personen angeben.

Ich/Wir bestätige(n), dass die oben genannten Personen über die Weitergabe ihrer Kontaktdaten informiert wurden und damit einverstanden sind. Gleichzeitig bestätige(n) ich/wir, dass alle oben genannten Personen berechtigt sind, mein/unser Kind aus der Kindertagespflege abzuholen.

Was wir über die Gesundheit Ihres Kindes wissen sollten

Diese Angaben helfen uns, im Alltag und besonders in einem medizinischen Notfall verantwortungsvoll zu handeln.

Die Eltern bevollmächtigen die Kindertagespflegeperson (KTPP), bei einem medizinischen Notfall unverzüglich ärztliche Hilfe zu veranlassen. Außerdem entbinden sie die Kindertagespflegeperson gegenüber den behandelnden Ärztinnen und Ärzten von der Schweigepflicht, soweit dies für die medizinische Versorgung des Kindes sowie dessen weitere Betreuung erforderlich ist.

Einwilligungen und wichtige Absprachen

Umgang mit Zecken

Kinder verbringen bei uns viel Zeit im Freien. Dabei kann es vorkommen, dass wir bei Ihrem Kind eine Zecke entdecken.

Eine entdeckte Zecke sollte möglichst zeitnah entfernt werden. Deshalb möchten wir bereits im Vorfeld mit Ihnen abstimmen, wie wir in diesem Fall handeln dürfen. Selbstverständlich informieren wir Sie, wenn wir bei Ihrem Kind eine Zecke entdeckt und entfernt haben.

Informationsblatt „Zecken lauern nicht nur im Gras“ herunterladen


Gegenseitige Vertretung

Damit die Betreuung Ihres Kindes auch bei Krankheit oder Urlaub möglichst verlässlich sichergestellt werden kann, vertreten sich Angelika Schreiweis-Brezinova und Sabine Rademacher gegenseitig.

Sollte eine der beiden Kindertagespflegepersonen ausfallen, kann die Betreuung im vereinbarten Betreuungsumfang von der jeweils anderen Kindertagespflegeperson übernommen werden. Hierfür ist im jeweiligen Vertretungsfall keine erneute gesonderte Zustimmung oder Absprache mit den Eltern erforderlich.


Beförderung Ihres Kindes im Pkw

Damit wir mit den Kindern auch besondere Ausflüge außerhalb unserer näheren Umgebung unternehmen können, zum Beispiel einen Besuch im Luisenpark in Mannheim oder bei den Salinen in Bad Dürkheim, benötigen wir Ihr Einverständnis zur Beförderung Ihres Kindes im Pkw.

Selbstverständlich erfolgt die Beförderung ausschließlich mit einer altersgerechten und geeigneten Kindersicherung und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.

Erinnerungen aus dem Betreuungsalltag

Sie entscheiden selbst, wofür Foto und Filmaufnahmen Ihres Kindes verwendet werden dürfen.

Datenschutz bei Foto- und Filmaufnahmen

Bei Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darf Ihr Kind nicht erkennbar sein.

Die Aufnahmen werden ausschließlich zu den oben ausgewählten Zwecken verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder verkauft.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitungen bleiben hiervon unberührt.

Mir/Uns ist bekannt, dass bei Veröffentlichungen im Internet trotz sorgfältiger Auswahl ein vollständiger Schutz vor Speicherung, Weiterverbreitung oder missbräuchlicher Nutzung durch Dritte nicht gewährleistet werden kann.

Von der KTPP zur Verfügung gestellte Foto- und Filmaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt und ohne Einwilligung der darauf erkennbaren Personen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Für jede Nutzung der Aufnahmen, die über die vorstehend genannten Zwecke hinausgeht, holt die KTPP eine gesonderte Einwilligung der Eltern ein.

Wichtige Informationen und Unterlagen

Gut informiert von Anfang an: Hier finden Sie wichtige Unterlagen und Informationen rund um die Betreuung Ihres Kindes. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, die Dokumente in Ruhe durchzulesen. Einige davon können Sie direkt herunterladen und für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Belehrungsbogen für Eltern gemäß § 34 Abs. 5 IfSG
Informationen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz.
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Wiederzulassungstabelle nach Krankheit
Übersicht des Rhein-Pfalz-Kreises zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten.
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Hinweise zur Datenverarbeitung der Spielplatzhelden
Hier erfahren Sie, wie wir mit Ihren persönlichen Daten und den Daten Ihres Kindes umgehen.
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Bitte öffnen Sie alle drei Dokumente und bestätigen Sie anschließend, dass Sie die Unterlagen heruntergeladen, gelesen und zur Kenntnis genommen haben.

Fast geschafft

Sie haben alle wichtigen Angaben eingetragen. Bevor wir Ihre Unterlagen erstellen, können Sie sich jetzt noch einmal alles in Ruhe ansehen.

Prüfen Sie bitte, ob Ihre Angaben vollständig und richtig sind. Möchten Sie etwas ändern? Über „Ändern“ gelangen Sie direkt zum jeweiligen Bereich zurück.

Wenn alles passt, können Sie anschließend mit dem letzten Schritt fortfahren.